Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Leistungen von Stefan Salbrechter („Klaax – Digital Marketing“), Fahrbachgasse 7/2, 1210 Wien.
Für die Nutzung der Software „Klaax SEO Suite“ gelten gesonderte Bedingungen, abrufbar unter seo.klaax.at/agb.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen von Stefan Salbrechter, auftretend unter der Marke „Klaax – Digital Marketing“ (nachfolgend „Agentur“), gegenüber ihren Auftraggeber:innen (nachfolgend „Kund:in“).
1.2. Das Angebot richtet sich in erster Linie an Unternehmer:innen im Sinne des § 1 UGB – insbesondere Ordinationen, Freiberufler:innen und Klein- und Mittelbetriebe. Schließen ausnahmsweise Verbraucher:innen einen Vertrag, gelten die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG); siehe Punkt 16.
1.3. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen der Kund:in werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuell schriftlich getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
1.4. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Aufträge derselben Kund:in, ohne dass es einer neuerlichen Einbeziehung bedarf.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Angebote der Agentur sind freibleibend und, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Angaben in Präsentationen, auf der Website und in Unterlagen sind unverbindlich, solange sie nicht ausdrücklich Teil des Angebots sind.
2.2. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung der Kund:in – auch per E-Mail – oder durch Beginn der Leistungserbringung durch die Agentur zustande.
2.3. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist ausschließlich das angenommene Angebot. Preise werden individuell nach Aufwand kalkuliert; auf dieser Website werden keine Preise veröffentlicht.
3. Leistungsumfang
3.1. Die Agentur erbringt Leistungen in den Bereichen Webdesign und Website-Entwicklung, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenwerbung (Google Ads), Online Marketing, Logo- und Grafikdesign sowie Webhosting und Website-Wartung. Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem Angebot.
3.2. Die Agentur erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers nach dem jeweiligen Stand der Technik. Sie ist in der Wahl der eingesetzten Technologien, Werkzeuge und Gestaltungsmittel frei, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3.3. Die Agentur ist berechtigt, sich zur Erfüllung Dritter (Subunternehmer, Dienstleister, Druckereien, Fotograf:innen) zu bedienen. Die Agentur bleibt Vertragspartnerin der Kund:in.
3.4. Leistungen, die im Angebot nicht ausdrücklich genannt sind – etwa zusätzliche Sprachversionen, Textarbeit, Fotoproduktion, Lizenzen für Bilder, Schriften oder Software Dritter, Druckkosten oder Werbebudgets – sind nicht Vertragsbestandteil und werden gesondert vereinbart.
4. Mitwirkungspflichten der Kund:in
4.1. Die Kund:in stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Bilder, Logos und Zugangsdaten rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung und benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson.
4.2. Die Kund:in prüft ihr vorgelegte Entwürfe, Texte und Umsetzungen zeitnah und erteilt Rückmeldungen und Freigaben gesammelt. Verzögert sich die Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Termine entsprechend; daraus entstehende Mehraufwände kann die Agentur nach Aufwand verrechnen.
4.3. Bleibt eine für die Fortführung erforderliche Mitwirkung trotz schriftlicher Aufforderung und Nachfristsetzung von mindestens 14 Tagen aus, kann die Agentur den bis dahin erbrachten Leistungsstand abrechnen und das Projekt ruhend stellen. Eine Wiederaufnahme nach mehr als drei Monaten kann einen Mehraufwand für die neuerliche Einarbeitung verursachen.
5. Termine und Fristen
5.1. Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Sie setzen die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten nach Punkt 4 voraus.
5.2. Verzögerungen, die auf Umstände außerhalb des Einflussbereichs der Agentur zurückgehen – insbesondere auf Dritte wie Hosting-Anbieter, Domain-Registrare, Plattformbetreiber oder Behörden –, hat die Agentur nicht zu vertreten.
6. Abnahme und Freigabe
6.1. Vor der Veröffentlichung wird die Leistung der Kund:in zur Prüfung vorgelegt. Die Kund:in prüft insbesondere Texte, Zahlen, Namen, Öffnungszeiten und rechtlich relevante Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
6.2. Mit der Freigabe – ausdrücklich, durch Veröffentlichung oder durch widerspruchslose Nutzung über 14 Tage ab Bereitstellung – gilt die Leistung als abgenommen. Die Freigabe umfasst die Verantwortung für den freigegebenen Inhalt.
6.3. Änderungswünsche nach erfolgter Freigabe sind gesondert zu beauftragen und werden nach Aufwand verrechnet.
7. Entgelte und Zahlung
7.1. Es gelten die im Angebot vereinbarten Entgelte. Als Kleinunternehmer im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG stellt die Agentur keine Umsatzsteuer in Rechnung; die angeführten Beträge sind daher Endpreise. Entfällt die Kleinunternehmerregelung, wird die Umsatzsteuer ab diesem Zeitpunkt gesetzlich vorgeschrieben zusätzlich verrechnet und in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Nicht enthalten sind Fremdkosten (etwa Lizenzen, Domains, Werbebudgets, Druck), sofern nichts anderes vereinbart ist.
7.2. Bei Projekten kann die Agentur eine Anzahlung sowie Teilrechnungen nach Projektfortschritt vereinbaren. Laufende Leistungen (Hosting, Wartung, Betreuung) werden periodisch im Voraus verrechnet.
7.3. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten zwischen Unternehmer:innen die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB; die Agentur kann außerdem die Kosten zweckentsprechender Betreibungsmaßnahmen geltend machen.
7.4. Befindet sich die Kund:in mit einer fälligen Zahlung trotz Mahnung und Nachfrist in Verzug, kann die Agentur laufende Leistungen bis zum Zahlungseingang aussetzen und die Übertragung von Nutzungsrechten (Punkt 8) zurückhalten. Die Kund:in wird darüber vorab informiert.
7.5. Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Agentur ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
8. Nutzungsrechte
8.1. Nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts überträgt die Agentur der Kund:in das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht zur Nutzung der eigens für sie erstellten Werke (Website, Design, Logo, Grafiken, Texte) für die vertraglich vereinbarten Zwecke. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte bei der Agentur.
8.2. Von der Übertragung ausgenommen sind Bestandteile Dritter, insbesondere lizenzierte Schriften, Bild- und Videomaterial, Software, Erweiterungen und Bibliotheken. Für diese gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber:innen; erforderliche Lizenzen sind von der Kund:in zu halten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
8.3. Nicht ausgeführte Entwürfe, Konzepte und Zwischenstände bleiben Eigentum der Agentur und dürfen ohne deren Zustimmung nicht verwendet werden.
8.4. Eine Bearbeitung oder Weiterentwicklung der übertragenen Werke durch die Kund:in oder Dritte ist zulässig. Für Änderungen, die nicht von der Agentur vorgenommen wurden, entfällt die Gewährleistung im betroffenen Umfang.
9. Inhalte, Rechte Dritter und Werberecht
9.1. Die Kund:in sichert zu, dass sie an allen von ihr beigestellten Inhalten – Texten, Bildern, Logos, Videos, Daten – über die erforderlichen Rechte verfügt und dass deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.
9.2. Die Kund:in hält die Agentur hinsichtlich Ansprüchen Dritter, die aus beigestellten oder freigegebenen Inhalten resultieren, schad- und klaglos. Das umfasst insbesondere urheber-, marken-, wettbewerbs- und datenschutzrechtliche Ansprüche.
9.3. Gesundheitsberufe: Die Agentur ist auf Praxismarketing spezialisiert und gestaltet Inhalte nach bestem Wissen im Rahmen der ärztlichen Werbebeschränkungen (insbesondere § 53 ÄrzteG und der Richtlinie „Arzt und Öffentlichkeit“ der Österreichischen Ärztekammer). Die Agentur erbringt jedoch keine Rechtsberatung. Die standes- und werberechtliche Beurteilung veröffentlichter Inhalte obliegt letztverantwortlich der Kund:in; die Freigabe nach Punkt 6 erfolgt in diesem Bewusstsein.
9.4. Für Pflichtangaben auf der Website – insbesondere Impressum, Offenlegung, Datenschutzerklärung und allfällige berufsrechtliche Hinweise – ist die Kund:in verantwortlich. Die Agentur unterstützt bei der technischen Umsetzung und weist auf erkennbaren Handlungsbedarf hin.
10. Suchmaschinenoptimierung, Werbung und KI-Sichtbarkeit
10.1. Leistungen der Suchmaschinenoptimierung, der Suchmaschinenwerbung sowie Maßnahmen zur Sichtbarkeit in KI-Systemen sind Dienstleistungen, keine Werkleistungen. Ein bestimmter Erfolg – etwa konkrete Positionen, Besucherzahlen, Anfragen oder Umsätze – wird nicht geschuldet und kann seriös nicht zugesagt werden.
10.2. Ranking- und Sichtbarkeitsergebnisse werden von Dritten (Suchmaschinen, Plattformen, KI-Anbietern) bestimmt und können sich durch Änderungen von deren Algorithmen, Richtlinien oder Schnittstellen jederzeit ändern. Die Agentur hat darauf keinen Einfluss.
10.3. Werbebudgets für Anzeigenplattformen sind Fremdkosten und nicht im Betreuungsentgelt enthalten. Konten für Werbeplattformen und Analysedaten werden auf den Namen der Kund:in geführt; die Agentur arbeitet mit Zugriffsrechten. Bei Beendigung der Zusammenarbeit verbleiben Konten, Verlaufsdaten und Inhalte bei der Kund:in.
10.4. Auswertungen und Empfehlungen der Agentur beruhen auf Daten Dritter (etwa Google Search Console, Suchdaten-Schnittstellen). Für deren Richtigkeit und Verfügbarkeit wird keine Gewähr übernommen.
11. Hosting, Wartung und Domains
11.1. Hosting- und Wartungsleistungen werden als Dauerschuldverhältnis erbracht und periodisch im Voraus verrechnet. Sofern nichts anderes vereinbart ist, laufen sie auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums schriftlich gekündigt werden.
11.2. Die Agentur bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit, soweit nicht ausdrücklich ein Service-Level vereinbart wurde. Wartungsfenster werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten gelegt. Ausfälle, die auf Vorleister oder auf Angriffe Dritter zurückgehen, hat die Agentur nicht zu vertreten; sie wird um zumutbare Abhilfe bemüht sein.
11.3. Datensicherungen werden im vereinbarten Umfang durchgeführt. Die Kund:in bleibt für die Sicherung selbst eingespielter Inhalte mitverantwortlich, soweit diese nicht vom vereinbarten Sicherungsumfang erfasst sind.
11.4. Domains werden auf den Namen der Kund:in registriert oder für sie verwaltet. Bei Beendigung der Zusammenarbeit unterstützt die Agentur die Übertragung von Website, Domain und E-Mail-Postfächern zu einem anderen Anbieter; die dafür erforderliche Mitwirkung wird nach Aufwand verrechnet, ein gesondertes Ablöseentgelt fällt nicht an.
12. Gewährleistung
12.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Bei Geschäften zwischen Unternehmer:innen hat die Kund:in Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und nachvollziehbar zu rügen (§ 377 UGB).
12.2. Die Agentur behebt gerügte Mängel innerhalb angemessener Frist durch Verbesserung. Erst wenn eine Verbesserung fehlschlägt, unmöglich oder unzumutbar ist, stehen die weiteren gesetzlichen Behelfe offen.
12.3. Keine Mängel sind: geringfügige Abweichungen in der Darstellung zwischen verschiedenen Browsern, Geräten, Betriebssystemen oder E-Mail-Programmen; Beeinträchtigungen durch nachträgliche Änderungen Dritter; Störungen durch Systeme, Erweiterungen oder Inhalte, die nicht von der Agentur stammen; sowie Veränderungen bei Rankings oder in Darstellungen von Suchmaschinen und KI-Systemen.
13. Haftung
13.1. Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
13.2. Gegenüber Unternehmer:innen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Datenverlust ist – außer bei Vorsatz – ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung je Schadensfall mit der Höhe des für den betroffenen Auftrag vereinbarten Netto-Entgelts begrenzt, bei Dauerschuldverhältnissen mit den in den letzten zwölf Monaten bezahlten Entgelten.
13.3. Für Datenverlust haftet die Agentur nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer, zumutbarer Datensicherung durch die Kund:in eingetreten wäre.
13.4. Schadenersatzansprüche zwischen Unternehmer:innen sind binnen zwölf Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.
13.5. Gegenüber Verbraucher:innen gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nur insoweit, als sie gesetzlich zulässig sind.
14. Datenschutz und Vertraulichkeit
14.1. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung. Soweit die Agentur im Rahmen eines Auftrags personenbezogene Daten im Auftrag der Kund:in verarbeitet – etwa durch Zugriff auf Website, Hosting oder Werbekonten –, schließen die Parteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO ab.
14.2. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.
15. Referenznennung
15.1. Die Agentur ist berechtigt, erbrachte Leistungen unter Nennung des Namens sowie unter Verwendung von Abbildungen des Ergebnisses (etwa Screenshots der Website) zu Referenzzwecken zu verwenden.
15.2. Die Kund:in kann dieser Verwendung jederzeit formlos widersprechen; die Agentur entfernt die Referenz dann innerhalb angemessener Frist. Kennzahlen aus der Betreuung – etwa Zugriffs- oder Ranking-Daten – veröffentlicht die Agentur nur mit ausdrücklicher Zustimmung.
15.3. Ein Hinweis auf die Urheberschaft der Agentur im Fußbereich der Website erfolgt nur nach Absprache.
16. Besondere Hinweise für Verbraucher:innen
16.1. Verbraucher:innen steht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) ein Rücktrittsrecht binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu. Das gilt sowohl für Verträge, die ausschließlich im Fernabsatz zustande kommen – also ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit beider Seiten, etwa per E-Mail, Telefon oder Video-Call –, als auch für Verträge, die außerhalb der Geschäftsräume der Agentur geschlossen werden, etwa in den Räumen der Kund:in (Auswärtsgeschäft). Die Frist beginnt bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
16.2. Als Verbraucher:innen gelten dabei auch Personen, die den Auftrag vor Aufnahme ihres Betriebs zur Schaffung der Voraussetzungen dafür erteilen (§ 1 Abs. 3 KSchG) – etwa im Zuge einer Praxis- oder Unternehmensgründung.
16.3. Die gesonderte Rücktrittsbelehrung samt Muster-Rücktrittsformular erhalten Verbraucher:innen vor Vertragsabschluss gemeinsam mit dem Angebot.
16.4. Der Rücktritt ist formlos gegenüber office@klaax.at zu erklären. Wünscht die Verbraucher:in den Beginn der Leistung noch innerhalb der Rücktrittsfrist, ist dies ausdrücklich zu verlangen; in diesem Fall ist bei einem späteren Rücktritt ein dem bereits erbrachten Leistungsumfang entsprechender Anteil des Entgelts zu ersetzen. Nach vollständiger Erbringung einer ausdrücklich verlangten Leistung erlischt das Rücktrittsrecht.
17. Laufzeit, Kündigung und höhere Gewalt
17.1. Projektaufträge enden mit vollständiger Erbringung und Abnahme der Leistung. Für Dauerschuldverhältnisse gilt Punkt 11.1.
17.2. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere vor bei Zahlungsverzug trotz Nachfristsetzung, bei anhaltend unterlassener Mitwirkung sowie bei Verlangen nach Umsetzungen, die gegen geltendes Recht oder Berufsrecht verstoßen würden.
17.3. Ereignisse höherer Gewalt sowie unvorhersehbare, von den Parteien nicht zu vertretende Umstände befreien für ihre Dauer von der Pflicht zur Leistung. Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, kann jede Partei vom betroffenen Auftrag zurücktreten; bereits erbrachte Leistungen sind abzugelten.
18. Änderungen dieser AGB
Die Agentur kann diese AGB mit Wirkung für künftige Verträge ändern. Bei laufenden Dauerschuldverhältnissen werden Änderungen mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail angekündigt; widerspricht die Kund:in nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die geänderten Bedingungen ab diesem Zeitpunkt. Auf diese Rechtsfolge wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Im Fall eines Widerspruchs kann jede Partei das Dauerschuldverhältnis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums beenden.
19. Schlussbestimmungen
19.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
19.2. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmer:innen wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart. Für Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
19.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt. Das gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.
19.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Kontakt
Stefan Salbrechter · Fahrbachgasse 7/2, 1210 Wien · office@klaax.at · +43 1 934 613 4
Stand: August 2026