Datenschutz Grundverordnung (DSGVO)
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine europäische Verordnung, die im Mai 2018 in Kraft getreten ist und das Datenschutzrecht in der Europäischen Union (EU) harmonisiert.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine europäische Verordnung, die im Mai 2018 in Kraft getreten ist und das Datenschutzrecht in der Europäischen Union (EU) harmonisiert.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine europäische Verordnung, die im Mai 2018 in Kraft getreten ist und das Datenschutzrecht in der Europäischen Union (EU) harmonisiert.
Die Datenschutzgrundverordnung tritt an die Stelle der bisherigen nationalen Datenschutzgesetze und gilt für alle Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, unabhängig davon, ob die Verarbeitung innerhalb der EU stattfindet oder nicht.
Das Ziel der DSGVO ist es, die Rechte der betroffenen Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu stärken und ihnen mehr Kontrolle über ihre Daten zu geben. Durch die Verordnung werden hohe Anforderungen an die Transparenz, Sicherheit und Verantwortung der Verantwortlichen bei der Datenverarbeitung gestellt.
Eine wichtige Neuerung der DSGVO ist, dass sie einen einheitlichen Datenschutzstandard in der gesamten EU schafft. Bisher gab es in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Regelungen, was zu Verwirrung und Unsicherheit bei Unternehmen und Verbrauchern geführt hat. Mit der DSGVO wird der Schutz der Privatsphäre für alle EU-Bürger verbessert, da die Verordnung ein hohes Schutzniveau festschreibt.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der DSGVO ist die Stärkung der Rechte der betroffenen Personen. Dazu gehören das Recht auf Auskunft, das Recht auf Löschung, das Recht auf Berichtigung und das Recht auf Datenübertragbarkeit. Betroffene Personen haben zudem das Recht, der Verarbeitung ihrer Daten zu widersprechen und eine Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
Um die Einhaltung der DSGVO zu gewährleisten, werden hohe Bußgelder verhängt, wenn Unternehmen gegen die Verordnung verstoßen. Die Höhe der Bußgelder kann bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Für Unternehmen und Organisationen bedeutet die DSGVO, dass sie ihre Verfahren und Prozesse im Bereich Datenschutz überprüfen und anpassen müssen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
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